Verbraucherinsolvenz HN-Banner-Rechts-300x100

Verbraucherinsolvenz-Verfahren

Beginnend mit der Erstberatung zum Verfahren, dessen Voraussetzungen und Inhalte über das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren bis zur korrekten Antragsstellung, das Insolvenzverfahren selbst, bis zum Abschluss des Restschuldbefreiungsverfahrens finden Sie in uns kompetente Ansprechpartner. Nach Ihrer Wahl beraten wir, oder führen die Verfahren für Sie und mit Ihnen durch.

Gläubigerverzeichnisse erstellen, Formulare ausfüllen und Vergleichsvorschläge formulieren ist nicht jedermanns Sache.

Was soll man den Gläubigern anbieten und was kann man den Gläubigern anbieten, um die Möglichkeit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Einigung zu nutzen ? Wie hat man sich zu verhalten, um nicht Gefahr zu laufen, die Restschuldbefreiung versagt zu bekommen ? Was kann man, was sollte man und was muss man tun ?

Fragen, für die wir Ihnen Antworten bieten.

Halt-geben-1

© Anwaltskanzlei Eckelmann & Glock · Große Bahngasse 8-10 · D-74072 Heilbronn · Telefon 07131 - 6216-0

 

Verbraucherinsolvenz 

 

Seite drucken
Nachricht an die Kanzlei